Für Sanierung und Heizung Fördermittel beantragen

Bundesförderung für effiziente Gebäude 2024

Durch die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien zum Heizen können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Energiekosten senken und CO2 einsparen. Das reformierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) – umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt – regelt seit 1. Januar 2024 den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungsanlagen.

Schneller Überblick zu stattlichen Fördermitteln

Unser Fördermittel-Monitor gibt direkten Einblick in die vom Staat geförderten Maßnahmen und ermöglicht den Abruf weiterer Informationen zum Vorhaben.

Für welche Maßnahmen erhalte ich Fördermittel?

Der Staat bezuschusst Ihre neue, klimafreundliche Heizung

Der Staat unterstützt die Umstellung auf klimafreundliches Heizen und die Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden durch Fördermittel. Dazu wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert. Wer eine klimafreundliche Heizung einbaut oder seine Immobilie energieeffizienter machen möchte, erhält dafür eine umfassende Förderung. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude steht Sanierern und Bauherren zur Verfügung. Im Bestand erhalten Sanierer 30 bis 70 Prozent Förderung als Zuschuss über den BEG-Programmteil Einzelmaßnahmen. Anrechenbar sind dabei Kosten von bis zu 30.000 Euro - einmalig für die erste Wohneinheit. 

Häufig gestellte Fragen – und Antworten darauf

ESM-Förderprogramme

Förderungen zur Umstellung der Heizungsanlage

Für ESM-Kunden fördert die ESM in ihrem Netzgebiet die Umstellung auf energieeffiziente Heizungsanlagen.

ESM-Förderprogramme