"Energie-TÜV" fürs Haus
Ausweis und Papiere bitte!
Hintergründe und Datenauskunft zum Energieausweis
Wann wird ein Energieausweis für Gebäude benötigt?
Wird eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet, muss dem Interessenten seit 2009 ein aktueller Energieausweis vorgelegt werden. Ziel ist die energetische Vergleichbarkeit zwischen Gebäudekomplexen transparent darzustellen.
Je nach energetischen Zustand, oder Nutzung des Gebäudes, muss ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis für das Anwesen erstellt werden. Bei bestimmten Merkmalen der Gebäude hat man auch die Wahlmöglichkeit zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Beide Ausweise haben jeweils eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Wie unterscheiden sich beide Ausweisarten?
Beim Energiebedarfsausweis wird der energetische Zustand der Gebäudehülle sowie der installierten Anlagentechnik (Heizung, Warmwassererwärmung usw.) berücksichtigt. Dieses Verfahren ist kostenaufwändiger, hat jedoch eine bessere Vergleichbarkeit zwischen mehreren Gebäudetypen.
Der Energieverbrauchsausweis gibt lediglich den Energieverbrauch der Nutzer des Gebäudes wieder. Die Datenerhebung ist einfacher, die Aussage über die energetische Qualität des Gebäudes ist sehr eingeschränkt, eine Vergleichbarkeit verschiedener Gebäude schwierig.
Wie erhalte ich von der ESM Auskunft über den Energieverbrauch meines Gebäudes für einen Verbrauchsweis?
Für Verbrauchsausweise benötigen Sie die Energieverbräuche der letzten drei Jahre für alle Wohneinheiten im Gebäude. Damit die ESM eine Datenauskunft über den Gesamtenergieverbrauch der letzten drei Jahre Ihrer Liegenschaft erstellen kann, werden die Angaben zum Gebäudestandort sowie einen unterzeichneten Auftrag zur anonymisierten Datenauskunft benötigt.
Wichtig: Bei Gebäuden mit bis zu 2 Wohneinheiten benötigen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen auch die Unterschriften der Mieter bzw. Vormieter. Nur mit ihrem Einverständnis darf die ESM die Verbrauchsdaten an den Fachpartner weitergeben. Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten stellt unser Unternehmen eine Unkostenpauschale von 20 € (16,81 € netto) in Rechnung. Ab der fünften Wohneinheit werden für die Datenauskunft 5 € (4,20 € netto) je Wohneinheit berechnet. Mit Eingang des Betrages auf dem Konto der ESM werden die Daten weitergeleitet.
Gerne senden wir Ihnen den Auftrag zur Datenauskunft zu. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf:
Telefon: 09287 802-391
E-Mail: kundenservice(at)esm-selb(dot)de
Hier stellt man Ihnen den Energiepass für Ihr Haus aus
Weitere Informationen über den Energieausweis:
Weitere Details zum Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude und Hintergründe zur Berechnung erfahren Sie hier:
https://www.gebaeudeforum.de/ordnungsrecht/energieausweis/
Eine Suche der Ausstellerinnen/Aussteller von Energieausweisen bietet auch die Deutsche Energie-Agentur an:
https://effizienzhaus.zukunft-haus.info/aussteller/suche-experten